Hier finden Sie regelmäßige Updates zum Covid-19 (Coronavirus)
Absonderungsbescheinigungen
Am 02.05.2022 ist die Änderung der CoronaVO Absonderung in Kraft getreten.
Zum 2.5.2022 wurde die CoronaVO Absonderung geändert. Grundsätzlich gilt nun:
Absonderungsdauer: Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben. Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome haben. Treten weiter Symptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.
Die Ausstellung von Absonderungsbescheinigungen ist nicht mehr vorgesehen. Hier verweisen wir auf die Verfahrensvereinfachung, wonach für Entschädigungsverfahren die Vorlage der Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist; betroffene Arbeitnehmer können die entsprechenden Testnachweise direkt dem Arbeitgeber weitergeben - diese genügen zur Beantragung der Entschädigung.
Hinweise zu Absonderungszeiten finden Sie hier (PDF-Datei).
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Wir wünschen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Weiterführende Links zu:
Update 23.12.2021
Hier finden Sie eine Übersicht zu Erkrankungen bzw. dem Impfen: Und was passiert jetzt - Quarantäne und Impfen. (PDF-Datei)
Update 20.12.2021
Update 17.09.2021
Update vom 28.06.2021
Öffentliche Bekanntmachung: Inzidenzstufe 1 der Corona-Verordnung des Landes greift ab Montag 28. Juni im Neckar-Odenwald-Kreis
- Bekannmachung Fachdienst Gesundheitswesen (PDF-Datei)
- Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Update vom 21.05.2021
Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts zur Unterschreitung des Schwellenwerts 100.
Update vom 22.04.2021
In der folgenden PDF Datei finden Sie eine Übersicht zum Stufenplan Baden-Württemberg mit geöffneten bzw. geschlossenen Einrichtungen ab entspr. Inzidenzwerten
Update vom 01.04.2021, 09:00 Uhr
Informationen für Reisende:
Was Sie bei einem Urlaub im Ausland beachten sollten, welche Regelungen gelten und was Einreisende nach einem Aufenthalt in einem Risikogebiet wissen müssen, erfahren Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.
WICHTIG:
- Bitte informieren Sie sich immer aktuell, da sich ständig Änderungen ergeben können!
- Bitte beachten Sie auch die speziellen Regelungen für Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete!
Corona-Regelungen in Baden-Württemberg ab 29. März 2021
Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Corona-Regelungen in Baden-Württemberg ab 29. März 2021 sowie eine Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten:
Die folgenden PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.
- Regelungen für den Lockdown
- Stufenplan in Baden-Württemberg ab 8. März 2021 - detailliert (Stand: 28.03.2021)
Update vom 24.03.2021, 12:00 Uhr
Aktualisierte Änderungen finden Sie unter: Aktuelle Infos zu Corona: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)
Update vom 11.02.2021, 17:50 Uhr
Weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis
Neckar-Odenwald-Kreis. Aufgrund der Infektionslage im Neckar-Odenwald-Kreis hat das Landratsamt am Donnerstag (11. Feb. 2021) eine nächtliche Ausgangsbeschränkung jeweils ab 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr des Folgetags angeordnet. Damit folgt das Landratsamt einem Erlass des Sozialministeriums. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen der letzten Wochen werden danach durch eine inzidenzbasierte regionale Regelung abgelöst.
Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin über dem Landesschnitt, außerdem besteht ein diffuses Infektionsgeschehen, wobei auch Mutanten des Virus auftreten. Die Allgemeinverfügung tritt in der Nacht von Donnerstag 11. Februar auf Freitag, 12. Februar 2021 um 0.00 Uhr in Kraft. Die Verfügung ist bis zum 28. Februar 2021 befristet. Sie tritt bereits vorher außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Das Landratsamt informiert tagesaktuell über die Geltung der Ausgangsbeschränkung. Dort kann auch die Allgemeinverfügung bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.
Update vom 11.02.2021, 16:30 Uhr
Update 18.01.2021, 10:00 Uhr
Terminservice beim Kreisimpfzentrum Neckar-Odenwald-Kreis:
Unter folgendem Link können Termine beim Kreisimpfzentrum Neckar-Odenwald-Kreis, Obertorzentrum, 74821 Mosbach online gebucht werden:
Hier finden Sie eine Anleitung, die Sie durch die einzelnen Schritte führt: Anleitung Terminservice. (PDF-Datei)
Update vom 11.01.2021, 07:45 Uhr
Update vom 07.01.2021, 11:15 Uhr
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Eltern der Kinder und Schüler unserer Kindergärten und der Grundschule in Rosenberg.
In den Bund-Ländern-Gesprächen hat man sich auf die Verlängerung bzw. die Verschärfung von Corona-Maßnahmen geeinigt. Für die Kindergärten und Schulen gilt diese Verlängerung nach derzeitigem Stand auch. Konkrete Regelungen sind im Moment jedoch unklar und müssen erst vom Land definiert werden. In den kommenden Tagen erhalten wir aus Stuttgart weitere Vorgaben und Informationen, sodass die Grundschule und die Kindergärten in die Planung und Organisation gehen können. Wenn der Fahrplan für die Einrichtungen steht, erhalten Sie von diesen weitere Informationen.
Hier die erste Zusammenfassung des Bund-Länder-Beschlusses.
Die Details werden vom Land noch ausgearbeitet und in den entsprechenden Verordnungen aufgenommen.