Notfalldienste: Gemeinde Rosenberg

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Notfall - und Bereitschaftsdienste

Nachstehend finden Sie alle Notfalldienste in der Übersicht.

Apotheken - Bereitschaftsdienst und Zahnärztlicher Notdienst

Der Apotheken Notdienst und auch der zahnärztliche Notdienst ist in jeder Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt. 

Die örtliche Apotheken haben nicht geöffnet?
Die nächsten Apotheken mit Notdienst erfahren Sie:

  • Telefonnummer: 0800 00 22 8 33 (kostenfrei vom dt. Festnetz zu erreichen)

Die aktuell diensthabende Apotheke finden Sie auch nach Angabe der PLZ auf der Website.

Ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden

Dienstzeiten der ärztlichen Notarztzentralen in Buchen und Mosbach               

Öffnungszeiten:

  • Notfallpraxis Buchen:
    Dr. Konrad-Adenauer-Str 37c
    Buchen
    Telefonnummer: 06281 19292

Samstag, 08:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr. Feiertag von 08:00 Uhr bis 07:00 Uhr

  • Notfallpraxis Mosbach:
    Sulzbacher Straße 17
    74821 Mosbach
    Telefonnummer: 06261 19292

Montag, Dienstag, Donnerstag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr, Freitag von 19:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Feiertag von 08:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht mit dem Rettungsdienst oder dem Notarzt zu verwechseln. Vor allem bei Verdacht auf Herzinfarkt oder Schlaganfall, bei Vergiftungen, Atemnot oder Bewusstlosigkeit muss der Rettungsdienst unter Telefonnummer: 112 kontaktiert werden.

Bürgermobil Fahrdienst für die Ortsteile Bronnacker und Rosenberg

Liebe Fahrgäste, 
Sie können Montag bis Freitag, 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei uns unter der Nummer Mobiltelefon: 0172 6027225 anrufen, um Ihren Fahrwunsch anzumelden. Doch bitte mindestens einen Tag vorher.
Leider sind wir durch die steigenden Benzin-/Dieselpreise gezwungen, unsere Kilometerpauschale von 30 Cent auf 50 Cent zu erhöhen. Bitte haben Sie Verständnis.
Ihr Fahrdienstteam   

Weitere Informationen finden Sie hier (PDF-Datei).

Fahrdienst und das Angebot "ABO-Kiste" (Einkaufsservice) Hirschlanden

Wer Bedarf, Interesse oder Fragen dazu hat, kann sich gerne an Frau Sandra Steiner, Telefonnummer: 06295 412, wenden. Wenn nicht persönlich erreichbar, bitte Anrufbeantworter benutzen.

Hochwasseralarmplan und Einsatzplan der Gemeinde Rosenberg

Den Hochwasseralarmplan können Sie sich auch hier als  PDF-Datei herunterladen (PDF-Datei)

 

Vorbemerkung

Schadensereignis Hochwasser

Unter dem Begriff „Hochwasser“ können zwei grundsätzlich verschiedene Schadensereignisse betrachtet werden:

  • Das unvorhergesehene, räumlich ungebundene, punktuelle Schadensereignis = Starkregen
  • Das absehbare, großflächige Schadensereignis an Bach- und Flussläufen nach langandauernden Niederschlägen oder nach einer Schneeschmelze = Hochwasser

Für beide Fälle und insbesondere des zweiten Falles eines absehbaren und großflächigen Hochwassers kann die Gefahrenabwehr der Gemeinde durch einen umfassenden Alarm- und Einsatzplan personell, materiell und organisatorisch vorbereitet werden.

Bei einem Schadensereignis durch Starkregen bestehen in der Gemeinde besondere Gefahrenpunkte, die im Hochwasseralarmplan zur Überwachung aufgenommen werden.

Hochwassergefahrenkarten

Die Hochwassergefahrenkarten zeigen, welche Grundstücke bei den einzelnen Hochwasserständen beeinträchtigt sind und gegeben damit Rückschlüsse auf Handlungsmaßnahmen.
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/

Begriff HQ10 , HQ50, HQ100 und HQextrem

Die Begriffe werden im Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung benutzt und finden sich in den erarbeiten Hochwassergefahrenkarten wieder. Die Begriffe bieten für alle Beteiligten die Möglichkeit zur Orientierung und Prognose, welche Flächen überflutet werden könnten und welche Maßnahmen zur Verringerung der hochwasserbedingten Folgen zwingend erforderlich sind.

Ein Hochwasser HQ10 bzw. HQ50 ist ein Hochwasserabfluss, der statistisch gesehen einmal in 10 bzw. 50 Jahren erreicht oder überschritten wird.

Ein 100-hährliches Hochwasser HQ100   ist ein Hochwasserabfluss, der statistisch gesehen einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.

Ein Extremhochwasser HQextrem ist statistisch gesehen ein sehr seltenes Ereignis. Zur Festlegung kann man sich an historischen Ereignissen orientieren. Lokal können bei kleineren Hochwasserereignissen vergleichbare Verhältnisse eintreten, z.B. durch das Verlegen/Verklausen von Brücken und anderen Engstellen mit Treibgut.

Führungsorganisation

Grundsätzlich liegt die Aufgabe der Gefahrenabwehr bei Gefahrenlagen durch Hochwasser bei der Gemeinde und stellt eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung dar. Insbesondere bei Hochwassergefahren stellt die Selbsthilfe der Bevölkerung eine nicht unerhebliche Grundlage der Gefahrenabwehr dar. Die Planungen und Maßnahmen der Gemeinde sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung zum Schutz des Allgemeinwohls durch gebotene behördliche Festlegungen ergänzen.

Die Leitung der gesamten Gefahrenabwehr in der Gemeinde gliedert sich organisatorisch in

  • die Leitung der Gefahrenabwehr und politisch Gesamtverantwortung der Gemeinde durch den Bürgermeister
  • den Krisenstab der Gemeinde, der sich aus verantwortlichen Mitarbeitern und Funktionsträgern zusammensetzt und die administrative und organisatorische Abwehrmaßnahmen leitet. Der Krisenstab wird von einem Einsatzleiter geführt. Mitglieder des Krisenstabs sind:
  • Bürgermeister,
  • Leitung des Hauptamtes,
  • Leitung der Gemeindekämmerei,
  • Feuerwehrkommandant,
  • Leitung des Gemeindebauhofes,
  • Vertreter des DRK OV Rosenberg.

Die Einsatzleitung der Gemeinde:

  • sorgt für die Information und Warnung der Bevölkerung, 
  • veranlasst die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahren- und Schadensabwehr,
  • erstellt eine Übersicht über die Hochwasserlage im Gemeindegebiet und schreibt diese laufend aktuell fort,
  • führt Lagebesprechungen durch,
  • stimmt mit dem Neckar-Odenwald-Kreis (Katastrophenstab) bzw. der Überlandhilfe der Feuerwehr die Einsätze ab,
  • führt Lagebesprechungen mit dem Hochwasserschutzverband durch,
  • veranlasst pflichtgemäß weitere Maßnahmen

Hochwasserwarnung

Bei den Gewässern der Kirnau und der Rinna handelt es sich um Gewässer II. Ordnung, die keinem überwachtem Pegel unterliegen. Aufgrund der Gemeindelage im oberen Einzugsbereich der Gewässer ergeben sich auch keine großen Vorlaufzeiten. Eine Hochwasserwarnung erfolgt lediglich durch die Beobachtung der Regenmengen. Die Ortsteile der Gemeinde sind jedoch durch zwei Hochwasserrückhaltebecken in Sindolsheim und Hirschlanden für ein HQ100 geschützt. Bei Erreichen von bestimmten Wasserständen in den Becken erfolgen automatische Meldungen an den Hochwasserzweckverband über den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Buchen. Durch eine rechtzeitige Information soll sichergestellt werden, dass bei Hochwasser die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden können.

Hochwasservorhersagezentrale

Die Hochwasservorhersagezentrale führt die Daten über den Verlauf sowie die Prognose der  Wasserpegel (https://www.hvz.baden-wuerttemberg.de/.) Seitliche Zuflüsse können dabei Einfluss auf den Wasserstand beeinflussen. Für die Gemeinde Rosenberg gibt es keine Pegel die eine Aussagekraft für die Hochwasserlage in Rosenberg besitzen.

Meldeweg

Aufgrund der fehlenden Ortspegel ist ein eigener automatisierte Meldewege nicht gegeben. Bei einem Einstau der Becken ist über deren Pegel eine Alarmkette über die Stadtwerke Buchen definiert.

Die Mitteilung über ein Hochwasser gehen beim Bürgermeister oder seinem Vertreter im Amt ein. Dieser unterrichtet nach Eingang der Meldung

  •  Bauhofleiter
  • die örtlichen Abteilungskommandanten der Feuerwehr

Hochwasseralarmierungsstufe

Der Hochwasseralarm ist in 4 Alarmstufen einzuteilen. Die Festlegung und insbesondere die Handhabung der jeweiligen Hochwasseralarmstufen und die daraus resultierenden Abwehrmaßnahmen müssen grundsätzlich auch in der Prognose berücksichtigt werden.

Alarmstufe 1

Regenereignis mit mehr als 25 Liter in 2 Stunden oder mehr als 50 Liter innerhalb eines Tages

(Regenmessung Kläranlage Rosenberg (Kachelmann-Station))

  • Überflutung des Fußweges an der Kirnau (Marxengasse) in Sindolsheim

Alarmstufe 2

Einstau eines der Hochwasserrückhaltebecken in Sindolsheim oder Hohenstadt zu 25 %

  • Beobachtung weiterer kritischer Punkte

Alarmstufe 3

Einstau der Hochwasserrückhaltebecken in Sindolsheim oder Hohenstadt zu 75 %

  • Drohende Überflutung der Ortslagen

Alarmstufe 4

Stauziel eines der Hochwasserrückhaltebecken erreicht

  • „Kritisches Hochwasser“ mit großflächiger Überflutung
 

Grundsätzliche organisatorische Maßnahmen bei Befürchtung von Hochwassergefahren:

Technischer Einsatzleiter für den jeweiligen Hochwasserschutz ist der Bauhofleiter und die Feuerwehrabteilungskommandanten. Organisatorischer Einsatzleiter ist der Bürgermeister.
Bei plötzlich auftretendem Hochwasser werden vom Bürgermeister nach eigenem Ermessen die Anwohner in den hochwassergefährdeten Bereichen informiert.

Die Bevölkerung ist besonders darauf hinzuweisen,

  • Öltanks in den Häusern zu sichern
  • Untergeschosse soweit als möglich zu räumen,
  • Fahrzeuge außerhalb des Überflutungsbereiches abzustellen.

Die Feuerwehr ist angewiesen, bei plötzlich auftretendem Hochwasser, den Bewohnern der betroffenen Gebiete bei der Räumung der Keller und Wohnungen behilflich zu sein. Kritische Infrastruktur ist dabei Vorrang einzuräumen. Die Selbsthilfe der Bürger steht im Vordergrund. Vom Hochwasser betroffene Feuerwehrangehörige sind von der Feuerwehr möglichst nicht einzuteilen.

Über den Bauhofleiter wird bei Bedarf für die Mitarbeiter des Bauhofes Rufbereitschaft angeordnet.

Alarmierungsphasen

Alarmstufe 1

Regenereignis mit mehr als 25 Liter in 2 Stunden oder mehr als 50 Liter innerhalb eines Tages

Beginn der systematischen Registrierung, Beobachtung und Beurteilung der weiteren Entwicklung des Hochwassers

Herstellung der Dienstbereitschaft und Information an

  • den Bauhofleiter und dessen Stellvertreter,
  • den Klärwärter
  • je nach Lage an den Feuerwehrkommandanten oder dessen Stellvertreter.

Der Bauhofleiter bzw. der Feuerwehrkommandant kümmert sich im eigenen Ermessen um die benötigten Personen und sorgt für deren Bereitstellung.

Alarmstufe 2

Einstau eines der Hochwasserrückhaltebecken in Sindolsheim oder Hohenstadt zu 25 % mit steigender Tendenz

  • Information und Warnung an die Bevölkerung (Hochwassergefahrenkarte) für den Bereich des HQ 50:
  • Information an die Anlieger entlang der Kirnau
  • Information Talmühle Haas
  • Aufbau des mobilen Hochwasserschutzes in der Marxengasse, sowie bei den Privathäusern. Unterstützung durch die Feuerwehrabteilungen.
  • Sperrung des Radwegs von Rosenberg nach Sindolsheim
  • Kontrolle der Kläranlage Rosenberg
  • Kontrolle der Wasserversorgungsanlagen (Quelle Rosenberg)
  • Sperrung der Bahnunterführung: Radweg Hirschlanden-Rosenberg
  • Sperrung der Brücke Schwanzwiesensteg
  • Prüfung: Alarmierung externer Kräfte
  • Beobachtung von kritischen Punkten:
      • Lagebericht der örtlichen Stauwärter der Hochwasserrückhaltebecken Sindolsheim und Hohenstadt
      • Seiteneinzug Bofsheimer Straße
      • Kontrolle der Brücken Lammstraße und Altheimer Straße
      • Kontrolle des Einlaufs in Hirschlanden Hohlweg und Steige (Arnold)
      • Kontrolle von Einläufen

Alarmstufe 3

Einstau der Hochwasserrückhaltebecken in Sindolsheim oder Hohenstadt zu 75 % mit steigender Tendenz

  • Information und Warnung an die Bevölkerung (Hochwassergefahrenkarte) für den Bereich des HQ 100:
  • Information der Anwohner:

Hirschlanden: Dorfplatz, Ringstraße

Rosenberg: Areal am Lindenbrunnen/ Brückenstraße, Alte Mühle Rosenberg (Hohle),    Daultweg, Talmühle Haas

Sindolsheim: Anlieger Kirnautalstraße, Anglerpfad, Lammstraße, Schloß, Firma Vogt

  • Rückstausicherung der Kläranlage Rosenberg
  • Rückstausicherung der Wasserversorgung.
  • Sperrung Radwegunterführung zwischen Rosenberg und Hirschlanden, Sperrung der Lammstraße, Sperrung des Anglerpfades, Sperrung der Unterführung Hirschlanden, Sperrung Schwanzwiesensteg
  • Prüfung: Alarmierung externer Kräfte
  • Kontrolle der Hochwasserschutzdämme
      • Hirschlanden Ortsmitte
      • Sindolsheim Ortsmitte
      • Rosenberg Ortsmitte
      • Kläranlage Rosenberg
  • Beobachtung von kritischen Punkten:
      • Lagebericht der örtlichen Stauwärter der Hochwasserrückhaltebecken Sindolsheim und Hohenstadt
      • Seiteneinzug Bofsheimer Straße
      • Kontrolle des Einlaufs in Hirschlanden Hohlweg und Steige (Arnold)
      • Kontrolle von Einläufen

Alarmstufe 4

Stauziel eines der Hochwasserrückhaltebecken erreicht

  • Information und Warnung an die Bevölkerung (Hochwassergefahrenkarte) für den Bereich des HQ extrem:
  • Räumung von Wohnhäusern und Gewerbegebiete (siehe bei Alarmstufe 3)
  • Prüfung: Alarmierung Externer Kräfte
  • Kontrolle der Hochwasserschutzdämme
      • Hirschlanden Ortsmitte
      • Sindolsheim Ortsmitte
      • Rosenberg Ortsmitte
      • Kläranlage Rosenberg
  • Beobachtung von kritischen Punkten:
      • Lagebericht der örtlichen Stauwärter der Hochwasserrückhaltebecken Sindolsheim und Hohenstadt
      • Seiteneinzug Bofsheimer Straße
      • Kontrolle des Einlaufs in Hirschlanden Hohlweg und Steige (Arnold)
      • Kontrolle von Einläufen

Maßnahmen

Evakuierung

Nach den bisherigen Erfahrungen wird auch bei einer möglichen Überflutung der Schutzwände keine komplette Evakuierung notwendig sein. Es wird sich auf die Räumung der Unter- und Erdgeschosse der Häuser beschränken. Sollte doch eine Evakuierung notwendig werden, ist ein Suchdienst einzurichten und ein Betretungsverbot zu veranlassen.

​​​​​​​Überwachungsdienst

Nach Einbringung der beweglichen Hochwassersperrwände und Verschlusselemente müssen diese ständig beaufsichtigt werden. Hierzu sind von der Feuerwehr pro Schicht zwei Mann einzuteilen und mit geeigneten Kommunikationsgeräten und Lichtquellen auszurüsten. Zur Bekämpfung von Schwachstellen und der Abwehr einer Überströmung der Dämme sind Sandsäcke in ausreichender Anzahl bereit zu halten.​​​​​​​

Warnung der Bevölkerung

Die möglicherweise durch die Überflutung betroffenen Einwohner sind zu warnen und zur Räumung der voraussichtlich von der Überflutung betroffenen Häuser/Räume aufzufordern.

​​​​​​​Erhöhung von Hochwassereinrichtungen

Durch Auflegen von Sandsäcken o.a. technischen Mitteln sind Mauern und Dämme zu erhöhen. Hierzu müssen rechtzeitig die bereitgehaltenen Sandsäcke befüllt werden. Die Aufbringung erfolgt durch die Feuerwehr mit Unterstützung durch den Bauhof und ggfs. des THW.

​​​​​​​Einsatzkräfte

eigene Einsatzkräfte

  • Bauhof
  • Freiwillige Feuerwehr Rosenberg/Hirschlanden/Sindolsheim
  • Freiwillige

externe Einsatzkräfte

  • Überlandhilfe Feuerwehr
  • Technisches Hilfswerk
  • Bundeswehr
  • Polizei
  • Ortsansässige Firmen
  • DLRG, DRK

​​​​​​​Einsatzzentrale

Die Einsatzzentrale und das Lagezentrum befinden sich im Rathaus Rosenberg, (das ggfs. mit einer externen Stromversorgung ausgestattet werden kann).

​​​​​​​Versorgung der Einsatzkräfte

Versorgung muss von der Einsatzleitung organisiert werden (ggf. DRK Ortsverein Rosenberg). Die Versorgung darf durch das Schadensereignis nicht beeinträchtigt werden. Nach 4 Stunden Einsatzzeit sollen Erfrischungsgetränke und Verpflegung gereicht werden.

​​​​​​​Dokumentation

Über jedes Hochwasser ist von der Einsatzleitung ein Einsatzbericht mit Angaben des Umfangs, Ausmaßes und der getroffenen Maßnahmen zu fertigen. Vom Bürgermeister werden die Höchststände mit Angabe von Uhrzeiten in Karten übernommen. Die jeweiligen Aufbauzeiten und sich dabei ergebende Probleme sind festzuhalten.

​​​​​​​Öffentlichkeitsarbeit

Verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit ist der Bürgermeister. Bei Hochwasser großen Ausmaßes ist ggf. eine Pressestelle einzurichten.
Information der Bevölkerung über die Hochwassersituation ist wichtig, um Fehlreaktionen und Panik, die u. U. Einsatzkräfte behindern können, in der Bevölkerung zu vermeiden. Welche Information an die Öffentlichkeit weitergegeben werden, ist verantwortungsvoll zu entscheiden.

​​​​​​​Nacharbeitung

Alle Übungen und Einsätze sollen nachgearbeitet werden. Ein wesentlicher Teil der Nacharbeitung ist der Erfahrungsaustausch zwischen Einsatzkräften, der Gemeinde, den Bürgern und sonstigen Fachbehörden.

Telefonverzeichnis

Das ausführliche Telefonverzeichnis liegt der Gemeindeverwaltung vor.

Gemeindeverwaltung Rosenberg:

Telefonnummer: 06295/92010

Faxnummer: 06295/920121

Feuerwehr / Notruf:

Telefonnummer: 112

Deutscher Wetterdienst (DWD) Stuttgart

Telefonnummer: 0711/95520

Faxnummer: 0711/9552294

Hochwasservorherzentrale Ba-Wü

Telefonnummer: 0721/98040

Faxnummer: 0721/980444

http://www.hvz.baden-wuerttemberg.de

 

Hilfsmittel

Boote

Zur Beförderung von Menschen und Material befinden sich beim

  • DLRG Osterburken

Bewegliche Hochwassersperrwände

  • Sindolsheim: bei Helmut Zimmermann gelagert
  • Rosenberg: Familie Jung

Pumpen

bei der Feuerwehr 3 Elektrotauchpumpen

Sandsäcke

Im Gemeindebauhof: 3.000 Stück

Sandlieferungen

  • Bauhof
  • Firma Baumann, Berolzheim
  • Firma Krieger, Neckarsulm

Fahrzeuge

Bauhof:

  • 2 Schlepper mit Anhänger

Feuerwehr:

  • LF 10
  • MLF
  • TSF-W
  • MTW

Sonstige Fahrzeuge:

  • Familie Haas: Teleskoplader
  • Martin Graser: Teleskoplader
  • Marcel Hübsch: Bagger + 2 Radlader
  • Denis Schweizer: Radlader
  • Peter Beckmann: Radlader
  • Johannes Thier: Bagger + Radlader

Notstromgeräte

  • Feuerwehr: 3 Stück

Tankstellen

  • AGROA (BAG): Diesel
  • Bauhof: Diesel
  • Firma Hettinger: Diesel
  • Tankstelle Köpfle: Benzin und Diesel
 

Inkrafttreten

Der Hochwassereinsatzplan der Gemeinde Rosenberg tritt zum 10.02.2022 in Kraft.

Rosenberg, den 10.02.2022

gez.

Ralph Matousek, Bürgermeister

Meine Pegel

Meine Pegel ist die amtliche Wasserstands- und Hochwasser-Informations-App mit mehr als 1.600 Pegeln in Deutschland - ein Service von Hochwasserzentralen. Kostenloser Download der App über die Stores von:

Informieren Sie sich über den aktuellen Wasserstand an Ihrem Pegel und lassen Sie sich über Push-Mitteilung bei Über-/ oder Unterschreitung von individuell konfigurierbaren Grenzwerten benachrichtigen.

Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick zur überregionalen Hochwasserlage in Deutschland und zu den Hochwasserinformationen der Bundesländer.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Notrufnummer für sofortige Hilfe in Deutschland

Telefonnummer: 112 Notruf für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst

Nahwärmeversorgung ENO

Rufnummer bei Störung der Nahwärmeversorgung ENO

Telefonnummer: 06281 906233
Mobiltelefon: 0171 9736072

Polizeiposten Adelsheim

Der Polizeiposten Adelsheim ist unter Telefonnummer: 06291 648770 erreichbar.   

Das Polizeirevier Buchen erreichen Sie wie folgt:
Bödigheimer Str 19
74722 Buchen
Telefonnummer: 06281 9040
Faxnummer: 06281 904-119
E-Mail schreiben

Das Polizeipräsidium Heilbronn erreichen Sie wie folgt:
Karlstraße 108 – 112
74076 Heilbronn
Telefonnummer: 07131 104-9
Faxnummer: 07131 104-602050
E-Mail schreiben

Wasserversorgung Bauland GmbH

Telefonnummer: 06291 415554

Diese Nummer wird außerhalb der Dienstzeiten auf den Bereitschaftsdiensthabenden weitergeleitet.

Weitere Notfalldienste

Evangelische Dienststellen
Diakonisches Werk der evangelischen Kirchenbezirke 
NOK
Marktstraße 13
74740 Adelsheim

  • Psychologische Beratungsstelle: 
    Beratung in Erziehungs-, Ehe-, Partnerschafts- und  Lebensfragen. Terminvereinbarungen unter Telefonnummer: 06291 7935 (nach Möglichkeit vormittags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr), E-Mail schreiben
  • Freiwilligenzentrum Neckar-Odenwald Beratungsstelle Buchen
    Dr. Konrad-Adenauer-Str. 37 a (Nähe Kreiskrankenhaus), Zimmer 208, 2. OG, Telefonnummer: 06281 5212-2455
    Sprechzeiten: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Familie und Betrieb - Beratungsdienst der KLB der Erzdiözese Freiburg e.V. 
    “Familie & Betrieb”,
    Marthin Luther-Straße 14, 74821 Mosbach-Neckarelz bietet Familien aus Landwirtschaft, Handwerk und Mittelstand Beratung und Hilfen in betrieblichen und familiär schwierigen Situationen. Sprechzeiten regelmäßig Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung Telefonnummer: 06261 64092.
  • Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe Osterburken 
    Wir sind eine Selbsthilfegruppe für Suchtkranke (Abhängige) und Angehörige. Unser Gruppenabend findet regelmäßig donnerstags um 19:30 Uhr in den Räumen der Beratungsstelle in Osterburken, Bofsheimer Straße 2 statt. Recht herzlich willkommen sind Abhängige und Gefährdete, die sich von Ihrer Sucht befreien wollen, sowie Angehörige und / oder Freunde, die durch diese Sucht leiden und dieses Leiden leid sind.
    Kontakt unter Telefonnummer: 07943 627
  • Wohnberatung
    Wohnberatung für Senioren und behinderte Menschen - barrierefreies Wohnen und Leben. Unterstützung bei sämtlichen Fragen der Wohnraum-anpassung, Finanzierung, Hilfsmittelberatung und beim Umbau.
    Ansprechpartner: Alexander Speth
    Altenhilfe-Fachberater des Landkreises
    Scheffelstraße 3
    Mosbach
    Telefonnummer: 06261 84-2284
  • Altenhilfe-Fachberatung
    Der Altenhilfe-Fachberater unterstützt die Seniorenarbeit. Er ist Ansprechpartner für Einzelpersonen, Einrichtungs-träger, Institutionen sowie weitere Gruppier-ungen des Landkreises. Ansprechpartner: Alexander Speth
    Scheffelstraße 3
    Mosbach
    Telefonnummer: 06261 84-2284.
  • AIDS-Beratung
    Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Gesundheitswesen bietet montags von 10:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:30 bis 16:00 Uhr AIDS-Beratung und Antikörpertest in der Neckarelzer Straße 7, 74821 Mosbach (Gebäude 8), Telefonnummer: 06261 84-2283. Termine nach telefonischer Vereinbarung.