Zahlen und Daten der Gemeinde Rosenberg
Nachstehend finden Sie die Fälligkeiten der Steuern und Gebühren; Bankverbindungen, Hebesätze, und Gebührenhöhen
Grundsteuer
- Die Raten der Grundsteuer sind jährlich fällig am: 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November
Sofern Sie sich für die Jahreszahlung entschieden haben ist diese fällig am 01. Juli.
Die Grundsteuerbescheide werden grundsätzlich nicht mehr jährlich verschickt.
Er hat so lange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt, erst dann erfolgt ein neuer Bescheid.
Gewerbesteuer
- Die Raten der Gewerbesteuervorauszahlungen sind jährlich fällig am: 15. Februar; 15. Mai; 15. August und 15. November
Wasser- und Abwassergebühren, Niederschlagswasser
- Die Abschlagszahlungen für die Wasser und Abwassergebühren sind fällig am:
01. April, 01. Juli, 01. Oktober und 01. Dezember. Die Höhe der Abschläge wird auf der Jahresendabrechnung des Vorjahres bekannt gegeben.
Die Jahresendabrechnung für das Vorjahr geht den Bürgerinnen und Bürgern Mitte Februar zu und ist i.d.R. am 01. März fällig.
Mit der Jahresendabrechnung wird auch die Höhe der künftigen Abschläge bekannt gegeben.
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist am 15.02. zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Hundesteuer für den Ersthund beträgt jährlich 90 €.
Bankverbindungen
- Volksbank Kirnau eG; IBAN: DE05 6746 1733 0000 0000 35; BIC: GENODE61RNG
- Sparkasse Neckartal-Odenwald; IBAN: DE39 6745 0048 0004 0001 62; BIC: SOLADES1MOS
Sofern Sie eine Abbuchungsermächtigung (PDF-Datei) erteilt haben, veranlasst die Gemeindekasse den Einzug der Beträge. Falls auch Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen möchten, setzen Sie sich bitte mit der Gemeindekasse, Frau Mai, Telefonnummer: 06295/9201-15; E-Mail schreiben in Verbindung.
Alle übrigen Zahlungspflichtigen werden um rechtzeitige Überweisung gebeten, damit keine Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass bei jeder Überweisung das Buchungszeichen beginnend mit:
- 5.0100. Grundsteuer
- 5.0101. Gewerbesteuer
- 5.0102. Hundesteuer
- 5.8888. Wasser- und Abwassergebühren
angegeben werden soll, da nur aufgrund dieses Buchungszeichens die Zahlungseingänge korrekt zugewiesen werden können.
Steuer- und Gebührensätze (auszugsweise)
I. Steuern:
- Grundsteuer A 400 v.H. (Hebesatz)
- Grundsteuer B 420 v.H. (Hebesatz)
- Gewerbesteuer 390 v.H. (Hebesatz)
- Hundesteuer: Ersthund 90,00 € p.a.
- jeder weitere Hund 180,00 € p.a.
- 1. Kampfhund 450,00 € p.a.
- weiterer Kampfhund 900,00 € p.a.
II. Gebühren:
II.A. Wasser und Abwasser - ab 2022
- Wasser je m³ 3,31 € zzgl. 7 % MwSt.
- Schmutzwasser je m³ 3,99 €
- Niederschlagswasser je m² 0,41 €
II.B Deponiegebühren:
- Erdaushub je m³ 9,00 €
Gebührenhöhe durch Kreis
II.C Friedhofsgebühren:
Benutzung der Leichenhalle:
- > zur Aussegnung 350,00 €
- > Belegung (3 Tage) 300,00 €
- Reihengrab 1.300,00 €
- Kindergrab 500,00 €
- Einzelwahlgrab 2.100,00 €
- Doppelwahlgrab 3.000,00 €
- Urnenreihengrab 650,00 €
- Urnenwahlgrab 1.600,00 €
- Wiesen-Urnengrab 650,00 €
- Baumurnenreihengrab 850,00 €
- Baumurnenwahlgrab 1.800,00 €
Bodenrichtwerte
Amtliche Bekanntmachung: Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss NOK hat gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 15, 38 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 09.05.2022 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter Faxnummer: 06261 82-349, per E-Mail an gutachterausschuss@mosbach.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 46, 74821 Mosbach zu beantragen.
Mosbach, den 09.06.2022 Karl, Emig, Vorsitzender des Gutachterausschusses
Weitere Informationen finden Sie auch hier: Landesportal Gutachterausschüsse (BORIS-BW)
Kurzanleitung zur Benutzung (PDF-Datei):
Bezüglich Detailauskünften und Gutachten wenden Sie sich bitte an den Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises bei der Stadt Mosbach.
Kontakt:
GutachterAusschuss Geschäftsstelle Neckar-Odenwald-Kreis
Hauptstraße 46
74821 Mosbach
Telefonnummer: 06261 82-340
E-Mail schreiben
Wichtige Hinweise zur neuen Grundsteuer ab 2025
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. In Kürze können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis 31.10.2022 eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe dieser Erklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Hinweise und Hilfen bereit. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de stehen weitere Informationen und erforderliche Daten zur Verfügung. Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann ab dem 1. Juli 2022 auf dieser landesweiten Informationsseite kostenfrei abgerufen werden.
Energiemonitor
Einen Bericht zum Energiemonitor Strom, welcher die Entwicklungen von Strompreis und -verbrauch beinhaltet wurde 2020 von der EnBW ausgearbeitet und steht hier zum download (PDF-Datei) bereit.