Fördermittel im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Beratungstermine
Förderung privater Eigentümer - Eigentümerberatung zu Ihrem Bauvorhaben
Die Gemeinde Rosenberg ist bis 2029 als MOGENA, Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung, anerkannt. In diesem Rahmen genießen private und kommunale ELR-Anträge in allen Ortsteilen einen Fördervorrang im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Neben dem Ortskern werden Wohnprojekte in Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre gefördert.
Um Eigentümer bei ihren Planungen zu unterstützen, hat die Gemeinde die Klärle GmbH aus Weikersheim beauftragt, die Eigentümer zu beraten.
Planen Sie
- eine umfassende Modernisierung von Wohnraum?
- die Schaffung neuer Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung?
- eine Umnutzung von Scheune/Stall zu Wohn- oder Gewerberaum?
- einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
- die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäckerei, Metzgerei oder Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
- oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?
Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!
NEUE BERATUNGSTERMINE: Dienstag: 28.10. und 09.12.2025
Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Frau Kautzmann-Link, Tel: 06295/9201-13, E-Mail: Ulrike.Kautzmann-Link(@)rosenberg-baden.de in Verbindung.
Die aktuelle Programmausschreibung ELR 2026 (PDF-Datei) ist erfolgt. Für das Programmjahr sind die Anträge bis 04. August 2025 digital bei der Gemeinde zur Prüfung einzureichen.
Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr des Folgejahres (vermutlich bis Ende Februar 2026) über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss im Jahr der Bewilligung beginnen.
