Rosenberg - Heimat zukunftsfähig gestalten!: Gemeinde Rosenberg

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Fördermittel im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Beratungstermine

Förderung privater Eigentümer - Eigentümerberatung zu Ihrem Bauvorhaben 

Die Gemeinde Rosenberg ist bis 2029 als MOGENA, Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung, anerkannt. In diesem Rahmen genießen private und kommunale ELR-Anträge in allen Ortsteilen einen Fördervorrang im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Neben dem Ortskern werden Wohnprojekte in Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre gefördert.

Um Eigentümer bei ihren Planungen zu unterstützen, hat die Gemeinde die Klärle GmbH aus Weikersheim beauftragt, die Eigentümer zu beraten.

Planen Sie 

  • eine umfassende Modernisierung von Wohnraum?
  • die Schaffung neuer Wohneinheiten durch Erweiterung/Aufstockung?
  • eine Umnutzung von Scheune/Stall zu Wohn- oder Gewerberaum?
  • einen Neubau zur Eigennutzung in zentraler Ortslage?
  • die Neugründung, Übernahme oder Erweiterung eines Gastronomie- oder Handwerksbetriebes wie z.B. Bäckerei, Metzgerei oder Einrichtungen zur Gesundheitsvorsorge?
  • oder eine anderweitige Maßnahme zur Schaffung von Wohn- oder Gewerberaum?

Dann lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!

Beratungstermine finden statt am 13. Mai und am 17. Juni 2025.

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit der Gemeindeverwaltung, Frau Kautzmann-Link, Tel: 06295/9201-13, E-Mail: Ulrike.Kautzmann-Link(@)rosenberg-baden.de in Verbindung. 

Die Antragstellung im ELR ist jährlich möglich. Für eine ELR-Antragstellung im Spätsommer müssen die Anträge bis Ende Juli digital bei der Gemeinde zur Prüfung vorliegen. Beginnen Sie daher frühzeitig mit den Planungen. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr des Folgejahres über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids, dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen. Die Umsetzung muss im Jahr der Bewilligung beginnen. 

Formulare und weitere Informationen zum ELR-Programm

Infoflyer MOGENA (PDF-Datei)