: Gemeinde Rosenberg

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Allgemeines und Verordnungen der Gemeinde Rosenberg

Hier finden Sie regionale Updates sowie allgemeine Neuerungen und Rechtsverordnungen

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Immer Freitags werden Änderungen der Corona-VO veröffentlicht - s. Link unten.

Die neuen Regelungen gelten ab sofort

Update 20.01.2022

Überschreitung des Schwellenwerts von 500 bei der Sieben-Tages-Inzidenz:

Update 12.01.2022

Aufgrund der stark ansteigenden Omikron-Welle und dem damit zu erwartenden neuen Anstieg der Hospitalisierungen gelten die Regelungen der Alarmstufe 2 vorerst unabhängig von den Schwellenwerten bis zum 01. Februar 2022 weiter.

Update vom 20.09.2021

Die aktuell geltende Corona-Verordnung finden Sie hier: 11. Corona-VO vom 15.09.2021 (PDF-Datei)

Update vom 28.06.2021

Öffentliche Bekanntmachung: Inzidenzstufe 1 der Corona-Verordnung des Landes greift ab Montag 28. Juni im Neckar-Odenwald-Kreis

Update vom 21.05.2021

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts zur Unterschreitung des Schwellenwerts 100.

Update vom 03.05.2021

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamts zur Unterschreitung des Schwellenwerts 165, somit Öffnung der Schulen und Kindergärten:

Die ab 03. Mai 2021 geletende, 4. Änderung der Corona VO Baden-Württemberg finden Sie hier:

Update vom 22.04.2021

In der folgenden PDF Datei finden Sie eine Übersicht zum Stufenplan Baden-Württemberg mit geöffneten bzw. geschlossenen Einrichtungen ab entspr. Inzidenzwerten

Update vom 19.04.2021, 09:00 Uhr

Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert.

Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft.

Informationen unter dem folgenden Link der Landesregierung Ba-Wü: Aktuallisierte Coronoa-Verordnung

Update vom 11.02.2021

17:50 Uhr

Weiterhin nächtliche Ausgangsbeschränkungen im Landkreis

Neckar-Odenwald-Kreis. Aufgrund der Infektionslage im Neckar-Odenwald-Kreis hat das Landratsamt am Donnerstag (11. Feb. 2021) eine nächtliche Ausgangsbeschränkung jeweils ab 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr des Folgetags angeordnet. Damit folgt das Landratsamt einem Erlass des Sozialministeriums. Die landesweiten Ausgangsbeschränkungen der letzten Wochen werden danach durch eine inzidenzbasierte regionale Regelung abgelöst.

Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis liegt weiterhin über dem Landesschnitt, außerdem besteht ein diffuses Infektionsgeschehen, wobei auch Mutanten des Virus auftreten. Die Allgemeinverfügung tritt in der Nacht von Donnerstag 11. Februar auf Freitag, 12. Februar 2021 um 0.00 Uhr in Kraft. Die Verfügung ist bis zum 28. Februar 2021 befristet. Sie tritt bereits vorher außer Kraft, wenn die 7-Tages-Inzidenz drei Tage in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner liegt. Das Landratsamt informiert tagesaktuell über die Geltung der Ausgangsbeschränkung. Dort kann auch die Allgemeinverfügung bei den Bekanntmachungen eingesehen werden.

16:30 Uhr

Update vom 11.01.2021, 07:45 Uhr