Produkte des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg bestellen
Im Onlineshop des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung, auch LGL-Shop genannt, können Sie Produkte des amtlichen Vermessungswesens direkt bestellen.
Die angebotenen Produkte gliedern sich in:
- analoge Produkte (wie Landkarten, Druckschriften oder Luftbilder)
- digitale Produkte (die Geobasisinformationen wie zum Beispiel Geodaten, DVDs oder Webdienste)
- Dienstleistungen
Diese werden bis auf die Landkarten, DVDs, Druckschriften und fertig vorliegende digitale Karten und Koordinatendateien entsprechend Ihren Wünschen individuell aus den Geodatenbanken des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung zusammengestellt.
Daten des Liegenschaftskatasters können dabei auch zum Download bereitgestellt werden. Allgemein steht ansonsten die Übermittlung per CD-ROM, DVD oder E-Mail zur Verfügung.
Zum Bestellen von Geodaten, außer von Landkarten, DVDs oder Druckschriften, müssen Sie sich registrieren lassen. Für die Bestellung von analogen Produkten wie zum Beispiel Wanderkarten ist keine Registrierung nötig, es sei denn, Sie haben Interesse an weiteren Produktbestellungen. Eine Registrierung ist von Vorteil, da ansonsten bei jeder Bestellung die Rechnungs- oder die Lieferadresse neu erfasst werden müssen.
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wählen Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung auf der rechten Seite den LGL-Shop aus. Um Informationen über die Produkte und Dienstleistungen zu erhalten oder diese zu bestellen, klicken Sie unter "Produkte" auf einen der untergeordneten Produktbereiche:
- Geodaten
- Karten, DVD und Apps
- Luftbilder/Orthophotos
- Geodatendienste
- Dienstleistungen
In diesem Fall wird auf der linken Seite ein neues Navigationsmenü in Form eines Verzeichnisbaums aufgebaut.
Unterlagen
keine
Kosten
Die Nutzung oder Suche im LGL-Shop ist für Sie kostenlos. Wenn Sie Produkte bestellen, fallen Kosten an.
Zuständigkeit
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 21.11.2018 freigegeben.