Dienstleistungen: Gemeinde Rosenberg

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rosenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Förderprogramm „Kommunale Digitallotsen“ – Weitergabevertrag abschließen

Das Ziel des Förderprogramms ist es, Mitarbeitende in den Verwaltungen von Gemeinden, Städten und Landkreisen in Baden-Württemberg als digitale Multiplikatoren auszubilden. Sie sollen die digitale Transformation von Verwaltungsprozessen anstoßen und Digital-Projekte beschleunigen.

Das Förderprogramm besteht aus einer dreitägigen Basisqualifizierung und verschiedenen Aufbauprogrammen.

Diese finden bei folgenden Bildungsträgern statt:

  • Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg
  • Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien Baden-Württemberg

Um gefördert zu werden, müssen Sie als Gemeinde, Stadt oder Stadt- bzw. Landkreis einen Weitergabevertrag mit dem Städtetag Baden-Württemberg abschließen.

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Mitarbeitenden noch nicht bei einem Bildungsträger für eine Basisqualifizierung oder ein Aufbauprogramm angemeldet. Eine Förderung nach einer Schulung ist nicht möglich.
  • Gefördert werden:
    • Städte und Gemeinde
      • von 1 bis 9.999 Einwohnerinnen und Einwohner: eine Person
      • von 10.000 bis 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 2 Personen
      • von 30.001 bis 130.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 3 Personen
    • Stadt- und Landkreise
      • von 0 bis 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner: 4 Personen
      • ab 175.001 Einwohnerinnen und Einwohner: 5 Personen
  • Die Teilnahme an einem Aufbauprogramm wird nur gefördert, wenn Sie vorher an einer Basisqualifizierung teilgenommen haben.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem Behördenkonto an.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus.
  • Wählen Sie dabei aus:
    • die gewünschte Qualifizierung: Basisqualifizierung oder Aufbauprogramm.
    • den gewünschten Bildungsträger.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Schicken Sie den Weitergabevertrag online ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Beim Vorliegen aller förderrechtlichen Voraussetzungen erhalten Sie eine Servicekonto-Nachricht mit Ihren Angaben und den Vertragsinhalten. Zudem erhalten Sie die benötigten Bildungs-Voucher-ID’s (Basisqualifizierung) oder Aufbauprogramm-ID’s für die Anmeldung bei den Bildungsträgern.
  • Nach Erhalt der ID’s können Sie sich bei den Bildungsträgern für eine Schulung anmelden.
  • Die Bildungsträger stellen Ihnen bei Angabe einer ID eine reduzierte Teilnahmegebühr in Rechnung. Bitte bezahlen Sie diese Rechnung direkt beim Bildungsträger.

Weitere Auskünfte und Beratung zum Abschluss des Weitergabevertrages erhalten Sie beim Städtetag Baden-Württemberg.

Unterlagen

Basisqualifizierung: keine

Aufbauprogramm:

  • Teilnahmezertifikate aus der Basisqualifizierung

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5-10 Kalendertage

Sonstiges

Angestoßen wurde das Förderprogramm von den Kommunalen Landesverbänden. Das Innenministerium fördert es im Rahmen der Digitalisierungsstrategie digital@bw.

Zuständigkeit

Städtetag Baden-Württemberg e.V.

Freigabevermerk

Stand: 05.10.2021
Verantwortlich: Städtetag Baden-Württemberg