Lebenslagen: Gemeinde Rosenberg

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Webseite, die Sie besuchen
  • Browserinformationen
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Rosenberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Abfallvermeidung, Verwertung und Entsorgung

Beim Umgang mit Abfällen ist die gesetzlich in der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegte Abfallhierarchie zu beachten. Die Abfallhierarchie liegt den Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Bereich der Abfallvermeidung und -bewirtschaftung als Prioritätenfolge zugrunde. Oberstes Gebot ist dabei die Abfallvermeidung, letzte Priorität (nach der sonstigen Verwertung zum Beispiel durch Verbrennung) hat die Beseitigung.

Einen Diskussionsbeitrag zur Abfallvermeidung finden Sie hier: Vision Possible.

Nicht vermeidbare Abfälle sind ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten beziehungsweise zu entsorgen.

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger für die Einsammlung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen zuständig, sowie für die ordnungsgemäße Verwertung beziehungsweise Beseitigung dieser Abfälle. Diese Abfälle sind überlassungspflichtig, genau so wie Abfall zur Beseitigung, der bei Gewerbetreibenden anfällt.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben können auch Dritte wie beispielsweise private Firmen beauftragt werden. Die Stadt- beziehungsweise Landkreise bleiben aber auch nach einer Beauftragung verantwortlich. Einige Land­kreise haben das Einsammeln und Transportieren der Siedlungsabfälle ganz oder teilweise auf die Gemeinden übertragen. Außerdem gibt es für die Stadt- und Landkreise die Möglichkeit, sich zu Zweckverbänden zusammenschließen, denen dann Aufgaben übertragen werden können.

Auf den Internetseiten des für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebs können Sie sich über das Entsorgungssystem und die geltenden Bestimmungen in Ihrer Stadt beziehungsweise Ihrem Landkreis informieren. Auch mit Fragen dazu, welche Art von Abfall wie zu entsorgen ist und mit Fragen zur Abfallvermeidung, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Abfallwirtschaftsbetrieb, zum Beispiel an die Abfallberatung.

Die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt können Sie auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie so gut wie möglich Abfall vermeiden und Wertstoffe, wie Bioabfall, Glas, Altpapier, Kunststoffe, Verpackungen, Alttextilien, Elektroschrott sowie Altbatterien getrennt sammeln und entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die getrennte Entsorgung Ihres Abfalls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden und müssen nicht als Restabfall entsorgt werden.

Darüber hinaus können Sie mit geringem Aufwand viel für die Umwelt tun und Abfall vermeiden, wenn Sie zum Beispiel folgende Punkte beachten:

Wiederverwendung: Verwenden Sie Mehrweg- statt Einwegbehälter!

Mehrwegbehälter werden nach der Rückgabe beziehungsweise dem Gebrauch gereinigt und wieder befüllt. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Pfandbehälter Mehrwegbehälter sind. Auch für bestimmte Einwegflaschen und Dosen müssen Sie Pfand bezahlen.

Sparen Sie bei Verpackungsmaterialien!

Tipp: Nehmen Sie zum Einkaufen eine Stofftragetasche oder einen Korb mit, damit Sie nicht in jedem Geschäft eine Tüte verlangen beziehungsweise kaufen müssen. Das Pausenbrot ist in einer Dose besser aufgehoben als in einem Stück Alufolie. Verpackungen aus Papier und Karton können genauso dekorativ und schützend sein wie eine Folienverpackung.

Reparieren oder upcyceln Sie defekte Gegenstände, anstatt sie wegzuwerfen!

Für Alttextilien gilt:

Denken Sie schon beim Kauf von Kleidern und Schuhen daran, erst recht bei ihrem Aussondern: Textilien und Schuhe sind mit vielen Ressourcen sowie hohen Belastungen (für die Umwelt und leider manchmal auch für die Arbeitskräfte) erzeugt worden.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Verpflichtung zur getrennten Sammlung von Textilabfällen für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (§ 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 KrWG). Demnach müssen diese nunmehr die getrennte Sammlung in ihrem Zuständigkeitsbereich organisieren. Bei der Umsetzung haben Sie einen gewissen Spielraum, um die Regelungen an die lokalen Gegebenheiten anzupassen. Grundsätzlich gehören lediglich stark verschmutzte oder kontaminierte Textilabfälle (zum Beispiel Öllappen) auch weiterhin in den Restmüll. Für die Abgabe von Alttextilien gibt es bereits heute zahlreiche Angebote von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie vielen gemeinnützigen, aber auch zugelassenen gewerblichen Sammlungen oder Sammelstellen, die die Alttextilien sorgsam zur Wiederverwendung vorbereiten oder zumindest hochwertig verwerten lassen.

Vermeiden Sie, Ihre ehemaligen Kleiderschätze zweifelhaften Haustür-„Sammlungen“ zu überlassen. Diese erzeugen manchmal den Eindruck echter gemeinnütziger Sammlungen (beispielsweise der Caritas oder AWO) oder zugelassener gewerblicher Sammlungen - zum Beispiel durch vorgetäuschte christliche Symbole oder rote Kreuze. Dafür sind Ihre Alttextilien zu schade! Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Land- oder Stadtkreisbehörde (Untere Abfallrechtsbehörde) nach, ob die fragliche Sammlung dort zugelassen wurde. Das gilt auch für Papier- und Schrottsammlungen.

Vertiefende Informationen

  • Betriebliche Abfallwirtschaft, Abfallberatung des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgers

Freigabevermerk

02.03.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg