Neuigkeiten: Gemeinde Rosenberg

Direktzum Inhalt springen, zur Suchseite, zum Inhaltsverzeichnis, zur Barrierefreiheitserklärung, eine Barriere melden,

Grundsteuerreform – Abgabe der Feststellungserklärung seit 01.07.2022

Artikel vom 04.07.2022

Alle Grundstückseigentümer haben in den letzten Tagen einen Brief von den Finanzbehörden bekommen, mit der Aufforderung die Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuerberechnung abzugeben.

Seit dem 01.07.2022 können nun über das Portal www.elster.de die Werte eingegeben werden.

Sofern noch nicht geschehen, registrieren Sie sich bitte auf www.elster.de. Für die Registrierung benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt oder über das Kontaktformular https://kontakt.fv-bwl.de. Die von den Gutachterausschüssen festgelegten Bodenrichtwerte erhalten Sie mit Adressen- bzw. Flstk. Angabe über folgenden Link: www.gutachterausschuesse-bw.de.  

Für die Erklärung benötigen Sie auch die Daten aus dem Grundbuch. Falls Sie ihre Eintragungsbekanntmachung vom Grundbuchamt nicht mehr zu Hand haben bekommen Sie eine Grundbuchabschrift vom Grundbuchamt Tauberbischofsheim (Telefonnummer: 09341/9498-70) oder können diese über https://amtsgericht-tauberbischofsheim.justiz-bw.de beantragen.