Neuigkeiten: Gemeinde Rosenberg

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Warntag 2024 - Die Sirenen heulen wieder

Artikel vom 11.09.2024

Der Neckar-Odenwald-Kreis beteiligt sich am morgigen Donnerstag am bundesweiten Warntag.

Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird am morgigen Donnerstag um Punkt 11 Uhr im Rahmen eines bundesweiten Warntags erneut eine Probewarnung über das sogenannte Modulare Warnsystem auslösen. Hierdurch werden unterschiedliche Warnmittel wie beispielsweise Radio und Fernsehen, digitale Stadtanzeigetafeln oder Warn-Apps (Nina, Katwarn) angesteuert und ausgelöst.

Zusätzlich wird die Probewarnmeldung auch über das System „Cell Broadcast“ verschickt. Durch „Cell Broadcast“ besteht die Möglichkeit, alle dafür eingerichteten und empfangsbereiten Mobilfunkgeräte gezielt mit einer Warnmeldung zu erreichen. Um 11.45 Uhr wird über das Modulare Warnsystem wieder entwarnt. Über „Cell Broadcast“ wird keine Entwarnung erfolgen.

Auch der Neckar-Odenwald-Kreis nutzt gemeinsam mit seinen Kommunen die Möglichkeit des Warntags, um lokale Warnmittel wie Sirenen zu testen. So sollen die technischen Aspekte der Warninfrastruktur vor Ort überprüft und die Bevölkerung mit den Warnsignalen vertraut gemacht werden, um im Ernstfall richtig auf eine Gefahrenwarnung reagieren zu können. Hierzu ist vorgesehen, die Sirenen der Städte und Gemeinden mit dem einminütigen Heulton (Warnung) sowie dem einminütigen Dauerton (Entwarnung) zu beproben.

Die Zahl der Warnmeldungen, die in den vergangenen Jahren über das Modulare Warnsystem herausgegeben wurde, ist kontinuierlich gestiegen. Nach Auskunft des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg haben Behörden von Gemeinden, Städten, Landkreisen und Land allein im Jahr 2023 insgesamt 256 Warnmeldungen über das System versendet. Der überwiegende Teil der Warnmeldungen wurde dabei von der kommunalen Ebene herausgegeben.

Wenn eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht, können die Behörden die Bevölkerung über das Warnsystem alarmieren und den Bürgerinnen und Bürgern entsprechende Handlungsempfehlungen geben. So können insbesondere die Kommunen in Baden-Württemberg in einer Gefahrensituation eine Warnung über das Mobile Warnsystem herausgeben. Für die Anforderung der Herausgabe einer Warnmeldung über System gibt es festgelegte Meldewege. Verantwortlich für die Festlegung der Warnstufe, den Inhalt und den Wortlaut von Warnmeldungen sind jeweils die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden.

Im Hinblick auf den Warntag, aber natürlich auch auf mögliche Ereignisse wird allen Bürgerinnen und Bürgern dringend empfohlen, die kostenlose Warn-App „Nina“ (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) auf ihren Mobiltelefonen zu installieren.

Nach der Probealarmierung am 12. September besteht auf der Internetseite www.warntag-umfrage.de die Möglichkeit, an einer Umfrage teilzunehmen und eigene Erfahrungen rund um den diesjährigen Warntag zu teilen.